Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2000 - VGH N 10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,28155
VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2000 - VGH N 10/00 (https://dejure.org/2000,28155)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.11.2000 - VGH N 10/00 (https://dejure.org/2000,28155)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. November 2000 - VGH N 10/00 (https://dejure.org/2000,28155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,28155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2000 - VGH N 10/00
    Mit der durch das Änderungsgesetz vom 19. Mai 2000 (GVBl. S. 207) "gelockerten" sog. Bundesrechtsklausel hat der Gesetzgeber die Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1997 (BVerfGE 96, 345) gezogen.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.08.1994 - VGH B 15/93
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2000 - VGH N 10/00
    Hierzu ist der Verfassungsgerichtshof nicht befugt (Art. 130 a LV; zur Kontrollbefugnis bei unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben: VerfGH Rh-Pf, Beschluss vom 16. August 1994, NJW 1995, 444, 445).
  • VerfGH Bayern, 18.02.1993 - 68-VI-92
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2000 - VGH N 10/00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob seine Rüge dahin zu verstehen ist, bei der Anwendung des materiellen Rechts sei der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Freiheit der Person (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 6 Abs. 3, Art. 1 Abs. 2 und 4 LV) nicht hinreichend Rechnung getragen worden, oder ob mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Denkgesetze geltend gemacht werden soll, das Landgericht habe willkürlich entschieden und deshalb überhaupt kein Recht, also auch kein Bundesrecht, angewendet (vgl. zu diesem Prüfungsansatz: BayVerfGH, Beschluss vom 18. Februar 1993, NVwZ 1994, 64; Gehb, DÖV 1993, 470, 474 m.w.N. zur unveröffentlichten Rechtsprechung des HessStGH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht